Allgemeine Geschäftsbedienungen

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AGB der Firma Airport Parking Hannover Stefanie Mailin Ta, Voltastraße 17, 30165 Hannover -
Allgemeine Geschäftsbedinungen § 1 Geltung (1) Alle Angebote und Leistungen der Firma
Parkservice Airport Parking Hannover i.G erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB). Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren
Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt) über die von uns angebotenen Leistungen schließen.
(2) Unsere Mitarbeiter oder sonstige Beauftragte der Firma Parkservice Airport Parking
Hannover sind nicht berechtigt oder bevollmächtigt, mündliche oder schriftliche Vereinbarungen
mit dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen abweichen. Dies gilt nicht bei einer gesetzlichen Vertretungsmacht z. B.
aufgrund Vertretungsberechtigter Organstellung oder als Prokuristen. (3)
Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Firma
Parkservice Airport Parking Hannover ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
Selbst wenn die Firma Airport Parking Hannover auf ein Schreiben Bezug nimmt, das
Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt
darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. § 2 Angebot und
Vertragsabschluss (1) Alle Angebote der Firma Parkservice Airport Parking Hannover sind
freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind
oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. (2) Der Kunde ist an eine von ihm unterzeichnete
und von uns noch nicht angenommene Bestellung 5 Kalendertage nach Absendung gebunden.
Wir sind berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich für die
Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem unsere Annahme dem Kunden zugeht. (3) Der
Vertragsabschluss erfolgt durch unsere schriftliche Vertragsbestätigung oder durch unsere
Gegenzeichnung des schriftlichen Vertrages in Gegenwart des Kunden. Ein Telefax oder eine
E-Mail genügen der Schriftform. § 3 Leistungen der Parkservice Airport Parking Hannover (1)
Die Firma Parkservice Airport Parking Hannover vermietet Parkplätze Ihr Auto wird vom
Terminal B wo die Abflug ebene ist abgeholt sowie auch bei der Rückankunft zum Terminal B
gebracht . Mietvertrag Die Firma Airport Parking Hannover bietet Gästen des Hannover
Flughafen die Möglichkeit, ihr Fahrzeug auf den von der Firma Airport Parking Hannover
betriebenen bzw. angemieteten Stellflächen gegen eine Gebühr abzustellen. Mit der Annahme
der Buchungsbestätigung durch die Firma Airport Parking Hannover kommt zwischen dem
Kunden und der Firma Airport Parking Hannover ein Mietverhältnis zustande. Die Firma Airport
Parking Hannover verpflichtet sich mit der Buchungsbestätigung, dem Kunden für die
vereinbarte Dauer den bzw. die gebuchten Stellplätze zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat
kein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz. In dem Fall einer Dauermiete wird dem Kunden
ein fester Parkplatz zugewiesen. Der Firma Airport Parking Hannover ist es gestattet das
Fahrzeug auf nahe gelegene Parkgelände zu überführen und zu parken. Die Firma Airport
Parking Hannover nimmt sich das Recht aus Forderungen aus dem Mietvertrag ein
Zurückbehaltungsrecht und wenn notwendig ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten
Fahrzeug des Kunden vor. Sollte sich die Rückreise verzögern, hat der Kunde uns unverzüglich
zu benachrichtigen und den voraussichtlichen Ankunftstermin mitzuteilen. Wenn der Kunde das
Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht entfernt, so geht der Kunde eine stillschweigende
Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit ein (Ausschluss der Fiktion des § 545
BGB). Die Firma Airport Parking Hannover behält sich das Recht vor in so einem Fall eine
entsprechende Mietdauer unter Zugrundelegung des für die Mietzeit vereinbarten Entgelts zu
verlangen. Wird das Fahrzeug nicht nach angemessener Frist entfernt, so ist die Firma Airport
Parking Hannover nach vorheriger schriftlicher Fristsetzung und Androhung der Räumung
berechtigt, das Kfz auf Kosten des Kunden zu entfernen. Der Kunde trägt die Kosten der
Räumung, Aufbewahrung, Verwertung und Entsorgung, es sei denn, er hat die unterbliebene
Abholung des Fahrzeuges nicht zu vertreten. Weitere Ansprüche der Firma Airport Parking
Hannover bleiben hiervon unberührt. Das Fahrzeug darf in der Saisonzeit, wenn die
Fahrzeugannahme überfüllt ist in ein anderes in der unmittelbaren liegendes Betriebsgelände
der Firma Airport Parking Hannover geparkt werden. Dabei darf das Fahrzeug pro Strecke bis
zu 15 km fahren. Die Fahrt zum Betriebsgelände ist dabei versichert Verhalten auf dem
Betriebsgelände Auf dem Betriebsgelände der Firma Airport Parking Hannover gelten die
Vorschriften der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO). Auf dem gesamten
Betriebsgelände darf nur im Schritttempo gefahren werden. Der Kunde hat jederzeit die
Verkehrszeichen zu beachten sowie den Anweisungen der Firma Airport Parking Hannover, der
Mitarbeiter der Firma Airport Parking Hannover und deren Erfüllungsgehilfen und Beauftragten
Folge zu leisten. Jeder Kunde und die ihn begleitenden Personen haben darauf zu achten, dass
jegliche Art von Gefährdungen und Schädigungen Dritter vermieden werden. Fahrzeuge dürfen
nur innerhalb der markierten und zugeordneten Stellflächen abgestellt werden. Der Kunde hat
darauf zu achten, dass andere Fahrzeuge insbesondere im Hinblick auf das ungehinderte Ein￾und Ausparken auf den benachbarten Stellplätzen nicht behindert werden. Dem Kunden ist es
untersagt, ohne ausdrückliche Zustimmung der Firma Airport Parking Hannover auf dem
Betriebsgelände Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen, Müll zu entsorgen, Sachen
jeglicher Art (insbesondere Betriebsstoffe, feuergefährliche Gegenstände, leere
Betriebsstoffbehälter, Reifen, Fahrrädern usw.) zu lagern, Motoren auszuprobieren oder laufen
zu lassen sowie Fahrzeuge mit undichtem Tank oder Motor abzustellen. Die durch den Kunden
oder seine Begleiter verursachten Verunreinigungen, sind unverzüglich und ordnungsgemäß
von dem Kunden zu beseitigen. Bei Unterlassung der Beseitigung ist die Firma Airport Parking
Hannover berechtigt, die Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu beseitigen. Bei
Verunreinigungen des Bodens oder des Grundwassers hat die Beseitigung durch ein
autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden zu erfolgen; in diesen Fällen hat der
Kunde kein Recht zur Selbstvornahme. Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände der Firma
Airport Parking Hannover zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und Abholung, des
Be- und Entladens sowie während eventueller Wartezeiten auf den Shuttle ist nicht gestattet.
Das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Betriebsgelände der Firma Airport Parking Hannover im
Falle drohender Gefahr verweigert werden. Die Firma Airport Parking Hannover behält es sich
vor, Fahrzeuge im Falle dringender Gefahr von dem Betriebsgelände zu entfernen. Auf dem
Betriebsgelände der Firma Airport Parking Hannover ist das Rauchen nur auf markierten
Flächen gestattet. Taschen, Papiere und Wertgegenstände, welche zu einem Einbruch in das
Fahrzeug verleiten könnten, sind während der Parkzeit im Kofferraum aufzubewahren. Mit
Abschluss des Vertrages versichert der Kunde, dass der Fahrer im Besitz der erforderlichen
Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz bis
zum Verlassen des Betriebsgeländes besitzt. Kann dies durch den Kunden auf Verlangen uns
gegenüber nicht nachgewiesen werden, so sind wir berechtigt, die Vertragserfüllung
abzulehnen. Die Abreise- und Ankunftszeit und Landezeit am Flughafen Hannover sind von
dem Kunden in der Reservierungsanfrage anzugeben. Die Firma Airport Parking Hannover
haftet nach Maßgabe der Regelungen in nachfolgender Ziffer VI. nur für eine verspätete Ankunft
am Flughafen Hannover wenn die Angaben des Kunden korrekt sind. Die Firma Airport Parking
Hannover ist berechtigt, bei alkoholisierten oder randalierenden Personen unter Ausschluss von
Schadensersatzansprüchen des Kunden wegen Nicht- oder Schlechterfüllung eine Beförderung
zu verweigern. Der Kunde hat dies sowie die Anzahl bei der Buchungsanfrage anzugeben,
damit Firma Airport Parking Hannover entsprechende Reservierung mit der Buchungsannahme
bestätigt. (2) Die Firma Airport Parking Hannover ermöglicht Kunden gegen Entgelt die
Inanspruchnahme von KFZ-Dienstleistungen, wie die Fahrzeugaufbereitung. Die Durchführung
der gebuchten KFZ-Dienstleistungen findet während der Abstellzeit des Kundenfahrzeugs statt.
Die Pflichten der Firma Airport Parking Hannover beschränken sich rein auf die Vermittlung und
Abwicklung der Verträge. Sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag stehen dem Kunden nur
gegenüber den Drittfirmen zu. Diese können auf Verlangen individuell benannt werden. § 4
Preise und Zahlung (1) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein. (2) Für die von
der Firma Airport Parking Hannover angebotenen Parkleistungen gelten die angegebenen
Tagespreise pro angebrochenen Kalendertag. (3) Der Mietpreis wird von der Firma Airport
Parking Hannover Beginn der Mietzeit in Rechnung gestellt und ist von dem Kunden sofort und
ohne Abzug in Euro zu zahlen. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend den
Zahlungsverzug. (4) Nimmt der Kunde die volle Mietzeit nicht in Anspruch, so besteht kein
Recht auf Auszahlung des Differenzbetrages. (5) Aufrechnungsrecht stehen dem Kunden nur
zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Airport
Parking Hannover anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht. (6) Bei Verspätung ist der Kunde verpflichtet 15 euro pro Tag
nachzuzahlen § 5 Rücktritt und Kündigung (1) Der Firma Airport Parking Hannover und dem
Kunden stehen die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte zu. (2) Zusätzlich kann der
Kunde bis zum Beginn der vereinbarten Mietzeit schriftlich, per Telefax oder per E-Mail von dem
Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn,
ist der Rücktritt für den Kunden kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt später, hat der Kunde eine
Rücktrittspauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Entgelts zu leisten. Dem Kunden bleibt
es nachgelassen nachzuweisen, dass ein geringer Schaden bei der Firma Airport Parking
Hannover entstanden ist. Falls der Kunde gar nicht zur Fahrzeugübergabe erscheint erfolgt eine
Pauschale von 100% des zu leistenden Entgelds. § 6 Haftung gegenüber Verbrauchern und
Unternehmern (1) Bei Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, ist die Haftung auf
Schadensersatz der Firma Airport Parking Hannover gleich aus welchem Rechtsgrund
(insbesondere bei Verzug oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt. (2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gegenüber
Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, gelten nicht für unsere Haftung wegen
vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit. (3) Die Haftung der Firma Airport Parking Hannover
Schadensersatz gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, gleich aus
welchem Rechtsgrund, insbesondere Unmöglichkeit, Verzug, Vertragsverletzung, Verletzung
von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils
auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe der Absätze (4) – (8) eingeschränkt. (4) Die
Firma Airport Parking Hannover haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe,
gesetzlicher Vertreter, Angestellter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um
eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. (5) Soweit die Firma Airport Parking
Hannover gemäß § 6 (4) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf
Schäden begrenzt, die der Kunde bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer
Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt
hätte voraussehen müssen. (6) Die Versicherung besteht subsdiär zu einer anderweitig
bestehenden Versicherung (Z.B) Kfz-Kasko Die Ersatzleistung beträgt 100 000 EUR je Kfz . Die
Gesamtleistung für alle Schäden eines Versicherungsjahres beträgt das Zehnfache dieser
Summe Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht der Firma Airport
Parking Hannover für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf
einen Betrag von EUR 2.000.000 beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten handelt. (7) Die Haftungsausschlüsse und –beschränkungen der
Absätze (4) – (6) gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter,
Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Firma Airport Parking Hannover (8) Die
Einschränkungen der Absätze (3) – (7) gelten nicht für die Haftung der Firma Airport Parking
Hannover vorsätzlichen Verhaltens, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit. (9) Die Firma Airport Parking Hannover nicht für Schäden, die aufgrund von
Gefälligkeitshandlungen (Starthilfe, Einparkhilfe) seiner Mitarbeiter und/oder Erfüllungshilfen
entstehen. Ein Rechtsverhältnis kommt in diesem Fall nicht mit der Firma Airport Parking
Hannover zustande. (10) Für technische oder mechanische Defekte (z. B. Reifen, Kupplung,
Getriebe usw.) eines Fahrzeuges nach Wagenabgabe oder vor Wagenrückgabe wird keine
Haftung übernommen. (11) Bei nicht Anspringen aufgrund eines technischen Defekts seines
Fahrzeugs, ist der Kunde verantwortlich, entsprechende Maßnahmen zu treffen. Sollte das
Fahrzeug bei der Rückgabe nicht anspringen, haftet die Firma Airport Parking Hannover nicht
für anfällige Rückfahrt- oder Übernachtungskosten (wie z. B. Taxi, Mietwagen, Hotel). (12) Im
Falle eines KFZ-Diebstahls, Brand-, Hagel- Sturm- oder Unwetterschadens, Vandalismus und
KFZ-Einbruchdiebstahl haftet die Kaskoversicherung des jeweilig betroffenen Fahrzeuges. Eine
Haftung der Firma Airport Parking Hannover für KFZ-Diebstahls-, Brand-, Hagel- Sturm- oder
Unwetterschäden, Vandalismus und KFZ-Einbruchdiebstahl bei einem gebuchten Parkplatz auf
einer Freifläche wird ausgeschlossen. Ebenso werden bei Buchung einer Freifläche Schäden
durch Tiere, durch den Wind umhergewehte Gegenstände oder Verunreinigungen durch
Bäume, Pflanzen, Tiere, Staub etc. ausdrücklich ausgeschlossen. (13) Eine anfällige Reparatur
liegt in der Verantwortung des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, sein Fahrzeug vor
Übergabe auf dem Parkgelände zu fotografieren und nach Rückgabe umgehend zu prüfen und
einen Schaden an seinem Fahrzeug unverzüglich anzuzeigen. (14) Nach Verlassen des
Parkplatzes ohne vorherige Prüfung eines Schadens durch einen Schichtleiter der Firma Airport
Parking Hannover der PKW als einwandfrei zurückerhalten und die Versicherungsdauer und
Leistungspflicht ist beendet. (15) Die Firma Airport Parking Hannover haftet nicht für Schäden,
die durch andere Personen zu verantworten sind. Dies gilt auch bei Schäden durch
Überschreitung der zulässigen Fahrzeughöhe (2,20m). (16) Infolge technischer Defekte durch
das vom Kunden oder von ihm beauftragte Dritte auf das Betriebsgelände (17) Bei
Schlüsselmitnahme des Kunden übernimmt die FIrma AIrport Parking Hannover keine Haftung
(18) Eigenmächtige und von uns nicht authorisierte Taxifahrten werden nicht e

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